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"Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen"

Nachfolgend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schönholzer Carreisen AG aufgeführt. Diese finden auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Schönholzer Carreisen AG und der Kundin/dem Kunden für alle Dienstleistungen und Produkte Anwendung.

„ BUS – CHARTER“

Allgemeine Vertragsbedingungen Bus Charter

Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Schönholzer Carreisen AG und sind ein integrierter Bestandteil Ihrer Gruppenreisen -Vereinbarung mit der Veranstalterin. Spezielle Regelungen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und Schönholzer Carreisen AG gehen diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen vor.

 

1. Vertragsgegenstand

Die Veranstalterin verpflichtet sich, die gewünschte Leistung gemäss Auftragsbestätigung zu erbringen. Der Kunde trägt die allfälligen Mehrkosten, welche durch Zusatzleistungen entstehen.

 

2. Offerte

Zur Erstellung Ihrer Offerte erheben wir folgende Gebühren:

2.1 Offerten für Charterbusse ohne Drittleistungen kostenlos.

2.2 Standardofferte oder Standardangebote kostenlos.

2.3 * Provisorische Reservation bei Arrangementangeboten CHF 100

* Die Gebühr für die Provisorische Reservation wird Ihnen bei definitiver Buchung wieder gutgeschrieben. Alle Leistungen und Daten nach Verfügbarkeit. Die Optionsfrist bei einer provisorischen Reservation beträgt 14 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ohne Ihre definitive Buchung verfällt nach Ablauf der Frist Ihr Anspruch auf die Leistungen und auf eine Rückerstattung der Optionsgebühr.

 

3. Buchung

Sie können Ihre Buchung schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen. Der Vertrag zwischen Ihnen und Schönholzer Carreisen AG kommt mit Ihrem Leistungsauftrag, d.h. durch Annahme der Offertezustande. Ihr Auftrag via E-Mail ist ebenfalls rechtsgültig.

 

4. Preise

Die Preise ersehen Sie aus der der Offerte.

 

4.1 Chauffeurspesen

Verpflegungs- und Unterkunftsspesen (Einzelzimmer mit DU/ WC) des Chauffeurs fallen zu Lasten des Auftraggebers. In der Regel werden diese jedoch ab 20 Teilnehmern vom gastgebenden Hotelier/Wirt übernommen, andernfalls werden Ihnen folgende Ansätze verrechnet: Mahlzeit: CHF 25.-, Übernachtung: CHF 150.-

 

4.2 Nachtzuschläge

Für Nachteinsätze verrechnen wir ab 22.00 Uhr bis zur Entlassung des Busses einen Nachtzuschlag von CHF 50.-/Std. (sofern auf der Offerte/ Auftragsbestätigung nicht anders erwähnt)

 

4.3 Mehrstunden

Wenn sich der Einsatz des Chauffeurs über die in der Auftragsbestätigung erwähnte Zeitspanne erstreckt, verrechnen wir pro Mehrstunde CHF 80.-

 

4.4 Trinkgelder

Es ist in unserer Branche nach wie vor üblich, den Chauffeur für seinen kompetenten Service mit einem Trinkgeld zu honorieren.

 

4.5 LSVA/Strassengebühren/Treibstoffzuschlag

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist in unseren Preisen inbegriffen. Ausländische Strassengebühren werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt (sofern auf der Offerte/ Auftragsbestätigung nicht anders erwähnt). Bei einem massiven Anstieg der Treibstoffpreise behalten wir uns einen entsprechenden Zuschlag vor.

 

4.6 Organisationszuschlag

Wir sind gerne bereit, gegen eine bescheidene Gebühr von CHF 25.00 pro Reservation sämtliche Reservierungen bei anderen Leistungsträgern für Sie vorzunehmen.

 

4.8 Schäden am Bus / Reinigung

Mutwillig verursachte Schäden am Bus werden in der Höhe der Reparaturrechnung plus einem Administrativaufwand von CHF 100.- in Rechnung gestellt. Für die Reinigung starker Verschmutzung (innen), welche durch den Reisenden verursacht wurde, erlauben wir uns dem Aufwand entsprechend Rechnung zu stellen.

 

4.9. Zweiter Chauffeur / Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV

Zu Ihrer Sicherheit halten wir uns an die geltende Arbeits- und Ruhezeitverordnung für Berufschauffeure. Sollte die ARV nicht eingehalten werden können, erlauben wir uns einen zweiten Chauffeur oder einen Ablösechauffeur einzusetzen. Die Kosten dafür ersehen Sie in Ihrer Offerte. Maximale Arbeitszeit: Die maximale Arbeitszeit beträgt 15h ab/bis Garage. Ruhezeit Ununterbrochene Ruhezeit: 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden, in Ausnahmen mindestens 9 Stunden. Lenkpausen Nach höchstens 4,5 Stunden Lenkzeit für mindestens 45 Minuten. Maximale Lenkzeit pro Tag 9 Stunden in Ausnahmen 10 Stunden.

 

5. Preiserhöhung

In folgenden Ausnahmefällen kann Schönholzer Carerisen AG die vereinbarten Preise nachträglich erhöhen: a) Nachträgliche Preiserhöhungen bei einzelnen Leistungspreisen b) Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B. Treibstoffzuschläge, Mehrwertsteuersatz)

 

7. Totalannullation Charterfahrten (nur Busleistung, ohne Drittleistungen)

Müssen Sie Ihre Reise nach definitiver Bestellung wieder annullieren, entstehen Kosten in % des mindestens zu erwartenden Busumsatzes plus allfällige Organisationszuschläge:
bis 20 Tage vor Reisebeginn CHF 80.-

bis 10 Tage vor Reisebeginn 10%

bis 4 Tage vor Reisebeginn 20%

3 bis 1 Tage vor Reisebeginn 75%

0 Tage = no show 100%

 

8. Totalannullation Arrangementangebote durch den Kunden

Die Totalannullation Ihres Vertrags hat schriftlich (Brief oder Email) zu erfolgen. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente unbedingt beizulegen. Die Annullierung Ihres Vertrags wird erst nach lückenlosem Erhalt der oben erwähnten Dokumente rechtsgültig. Massgebend zur Beachtung des Annullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei Ihrer Buchungsstelle während den ordentlichen Geschäftszeiten. An Samstagen, Sonn- und allg. Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Bei einer Totalannullation des Kunden verrechnet Schönholzer Carreisen AG folgende Annullationskosten:

 

8.1 Halbtages- oder Eintagesprogramm Gebühr CHF 200.- zuzüglich folgender Annullationskosten:

60-15 Tage vor Abreise 10%

14-08 Tage vor Abreise 30%

07-02 Tage vor Abreise 80%

01-00 Tage vor Abreise 100%

 

8.2 Mehrtagesprogramm Gebühr CHF 200.- zuzüglich folgender Annullationskosten:

60-22 Tage vor Abreise 30%

21-08 Tage vor Abreise 50%

07-02 Tage vor Abreise 80%

01-00 Tage vor Abreise 100%

Die Annullationskosten berechnen sich in % des aktuellen Gesamtauftragsvolumens zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Totalannullation. Zusätzliche Gebühren Dritter werden an den Kunden weiterverrechnet.

 

9 Teilannullation durch Teilnehmerzahländerung

Die erste Teilnehmerzahländerung bis 15 Tage vor der Reise ist kostenlos, sofern die neu gültige Teilnehmerzahl max. 10% von der ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl abweicht. Teilnehmerzahlerhöhungen sind jederzeit kostenlos möglich, sofern die erforderliche Kapazität (Busgrösse, Restaurant, usw.) verfügbar ist. Pro annullierte Person werden die Annullationskosten gemäss Ziffer 8.1 und 8.2 dieser AGB verrechnet. Entscheidend für die Berechnung der Kosten ist der durchschnittliche Personenpreis zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Annullation. Zusätzliche Gebühren Dritter werden an den Kunden jeweils weiterverrechnet.

 

9.2 Teilannullation durch Programmänderung

Bei einer Auftrags- / Programmänderung nach Bestätigung verrechnen wir folgende Gebühren: Programm- oder Datumsänderung durch den Kunden pro Änderung CHF 50.- Zusätzlich verrechnet Schönholzer Carreisen AG die annullierten Leistungen gemäss Punkt 8.1 und 8.2 dieser AGB, sofern die Programm- oder Datumsänderung später als 61 Tage vor dem Anlass gemeldet wird.

 

9.3 Versäumnis, späterer Antritt, Nichterscheinen oder vorzeitiger

Abbruch, welche durch den Kunden verursacht werden


In diesen Fällen trägt der Kunde, nebst den Annullationskosten gemäss Ziffer 8, die zusätzlich entstehenden Mehrkosten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

 

10. Programmänderung durch Schönholzer Carreisen AG

10.1 vor Vertragsabschluss

Schönholzer Carreisen AG behält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, werden Sie vor Vertragsabschluss über diese Änderungen orientiert.

 

10.2 nach Vertragsabschluss

Schönholzer Carreisen behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Schönholzer Carriesen AG bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten, und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.

 

10.3 Ihre Rechte bei einer Vertragsänderung nach Vertragsabschluss

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Arrangementpreises, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.
b) Siekönnen innert 5 Tagen nach Erhalt -unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich -zurücktreten. c) Schönholzer Carreisen AG bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Lassen Sie uns keine Mitteilung innert der oben erwähnten Frist zukommen, so stimmen Sie der Änderung zu.

 

10.4 Ihre Rechte bei Programmänderung und Leistungsausfällen

während der Reise

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Schönholzer Carreisen AG eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten und dem effektiven Preis der erbrachten Dienstleistungen.

 

11. Annullation durch Schönholzer Carreisen AG

11.1 Nicht-Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl

Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als die ausgeschriebene Mindest-Teilnehmerzahl, so kann die Reise unter Umständen dennoch durchgeführt werden. Schönholzer Carreisen AG stellt in jedem Fall die Mindestanzahl Teilnehmer gemäss Ausschreibung resp. Bestätigung in Rechnung. Schönholzer Carreisen AG ist jedoch berechtigt aus Sicherheits- sowie aus technischen oder logistischen Gründen die Leistungserbringung zu verweigern. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Rückerstattungsrecht zu und es ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen.

 

11.2 Schönholzer Carreisen AG ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn der Kunde durch Handlungen oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu gibt. Schadenersatzforderungen bleiben in diesem Fall ausgeschlossen

 

11.3 Streiks, höhere Gewalt

Wird die Reise oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann Schönholzer Carreisen AG die Reise oder Teile davon absagen oder vorzeitig abbrechen. In einem solchen Fall orientiert Sie BSchönholzer Carreisen AG so rasch als möglich und bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. Schönholzer Carreisen AG kann bei Absage Ihres Programms in solchen Fällen die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Rechnung stellen.

 

12. Haftung Allgemeines

Schönholzer Carreisen AG vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, soweit es dem Veranstalter nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

 

12.1 Sach- und Vermögensschäden

Die Haftung von Schönholzer Carreisen AG  bei Sach- und Vermögensschäden ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

 

12.2 Personenschäden

Für Personenschäden, welche Folge der Nichterfüllung oder einer ungenügenden Erfüllung des Vertrages sind, haftet Schönholzer Carreisen AG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern die Schäden durch andere Dienstleistungsträger verursacht wurden, steht Schönholzer Carreisen AG das alleinige Regressrecht gegen diese zu.

 

12.3 Haftungsausschlüsse

In folgenden Fällen ist jede Haftung von Schönholzer Carreisen AG ausgeschlossen: a) Leichtes Verschulden von Schönholzer Carreisen AG und deren Hilfspersonal. b) Bei Leistungserbringung durch Drittleister: Schönholzer Carreisen AG  ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Schönholzer Carreisen AG haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleistern. c) Bei Versäumnissen des Kunden vor oder während der Reise. d) Bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Versäumnissen eines Vierten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.e) Bei höherer Gewalt oder einem Ereignis, welches Schönholzer Carreisen AG, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. f) Besondere Veranstaltungen können mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen.Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Schönholzer Carreisen AG  ausgeschlossen.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Schönholzer Carreisen AG  ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Schönholzer Carreisen AG wird der ausschliessliche Gerichtsstand Bürglen TG vereinbart.

 

 

 „KATALOGREISEN“

Allgemeine Vertragsbedingungen Katalogreisen

Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, der Schönholzer Carreisen AG, Anwendung für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Carunternehmer, Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Billette, Mietwagen, Hotelunterkünfte schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab, und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.

1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung

1.1 Ihre Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Meldet der Anmelder weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

1.2 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. — Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

1.3 Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 25 % des Rechnungstotals zur sofortigen Zahlung fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei Ihrer Buchungsstelle einzutreffen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei Buchung zahlbar, Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.

2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden

2.1 Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten bis 22 Tage vor Abreisedatum, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, höchstens CHF 120.– pro Auftrag. Bei Nur Carfahrten beträgt diese Gebühr CHF 40.– pro Auftrag. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt.

2.2 Annullieren Sie Ihre Reise bis 22 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.— pro Person, maximal Fr. 120.— pro Auftrag. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt. Treten Sie später von der Reise zurück oder wünschen Sie Änderungen gemäss Ziffer 2.1, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen:
21—15 Tage nur Abreise: 10%
14— 8 Tage nur Abreise: 30%
7— 3 Tage nur Abreise: 80%
2— 0 TageAbreisetag/Nichterscheinen: 100%

Abweichende Annullationskosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt. Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen werden bei Umbuchungen oder Annullationen vollständig in Rechnung gestellt. Das Recht, rechtzeitig einen Ersatzreisenden gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen zu stellen, ist von dieser Regelung nicht betroffen; vorbehalten bleiben die Bearbeitungsgebühren.

2.3 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

 

3. Annullatiouskosten- und SOS-Rückreiseversicherung

Die Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung ist nicht in den Pauschalpreisen eingeschlossen und wird separat verrechnet (s. www.schoenholzerreisen.ch à info & service / Versicherung). Die detaillierten Leistungen der Versicherung entnehmen Sie bitte dem Versicherungsausweis. Sollten Sie bereits eine eigene Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung besitzen, können Sie anlässlich der Buchung auf diese Versicherung schriftlich verzichten.

4. Einreisebestimmungen

Im Prospekt oder der Reiseausschreibung finden Sie die Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger. Die Informationen über Einreisebestimmungen für Bürger anderer Nationen sowie die Erfüllung derselben obliegt dem jeweiligen Teilnehmer. Die Teilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.

5. Carsitzplatz-Reservation

Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge befreundeter Firmen einzusetzen. In diesen Fällen sind Änderungen in der Platzzuteilung möglich. Bei Tagesfahrten ist keine Sitzplatzreservation möglich. Alle unsere Cars sind Nichtrauchercars.

6. Programm- und Preisänderungen

6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus: a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.); c) Wechselkursänderungen oder d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B., Mehrwertsteuer) ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu,

6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

6.4 Ihre Rechte, wenn sich nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden.

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich (eingeschriebener Brief) zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).

7. Reiseabsage durch Schönholzer Carreisen AG

7.1 Gruppengrösse

Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl die Reisen ab einer Dauer von 5 Tagen spätestens 22 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen. Diese Frist beträgt bei 2-, 3- und 4-tägigen Reisen 14 Tage, bei Tagesfahrten spätestens am Tag vor der Reise.

7.2 Zwingende Gründe

Sollten zwingende Gründe wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch wie möglich.

7.3 In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

8. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise

Während der Reise steht dem Reisenden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Ersatzleistung geboten werden kann oder Sie aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnen.

9. Reiseabbruch durch den Reisenden

Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z. B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten, — Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Chauffeur bei der Organisation Ihrer Rückreise: Nur bei Reiseabbruch aus zwingenden Gründen vergüten wir Ihnen diejenigen Leistungen, die uns nicht belastet werden (unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr).

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

10.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Chauffeur unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

10.2 Der Chauffeur wird bemüht sein, innert der, der Reise angemessenen Frist, Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Chauffeur schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. — Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.

10.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Schönholzer Carreisen AG geltend machen Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, des Chauffeurs/Reiseleiters und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, verlieren Sie alle Ansprüche und alle Ihre Rechte.

11. Haftung von Schönholzer Carreisen AG

11.1 Allgemeines

Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Chauffeur nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern).

11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze, Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

1 1.2.2 Haftungsausschlüsse Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten, In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

11.2.3 Personenschäden, Unfälle usw.

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere DienstIeistungsträger verschuldet sind, Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 11.2.11.)

11.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)

Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 11.2.1).

11.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. — In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. — Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Car oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen, — Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haften wir nicht.

11.2.6 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

11.2.7 Reisegepäck

 Für Reisegepäck normalen Ausmasses ist genügend Kofferraum vorhanden, Ihr Reisegepäck reist auf eigene Verantwortung.

11.3 Veranstaltungen während der Reise

Die Born Reisen AG lehnt Haftungsansprüche aus Schäden und Unfällen ausdrücklich ab, die anlässlich der Teilnahme an einem vor Ort gebuchten, im Pauschalangebot der Born Reisen AG nicht enthaltenen Ausflug verursacht werden.

11.4 Ausserordentliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d. h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

 

12. Ombudsman

12.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

12.2 Die Adresse des Ombudsmanes lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche Postfach 8033 Zürich

13. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages,

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Schönholzer Carreisen AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

 

14.2 Für Klagen gegen Schönholzer Carreisen AG wird der ausschliessliche Gerichtsstand Bürglen TG vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Bürglen TG einklagen.

 

„Allgemeine MIETWAGENBEDINGUNGEN“ (Personenwagen)

Allgemeine Mietbedingungen: Der Mieter oder Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein (ACHTUNG. neue Regelung ab 01.04.2003. Kreditkartenausweis: Eintrag Kat. D1 mit Zusatz 106). Das Weitervermieten an Dritte sowie Lernfahrten sind verboten. Bei einer Panne oder einem Unfall hat der Mieter sofort die Vermieterin zu verständigen, siehe Notfallnummern. Bei einem Unfall ist das europäische Unfallprotokoll vollständig auszufüllen (niemals Schuld anerkennen/ unterschreiben, dies regelt in jedem Fall die Versicherung. Die Polizei muss nur bei Personenschaden! Verletzungen herangezogen werden). Für die Einhaltung aller (landesspezifischen) Verkehrsregeln inklusive Überlast (Durchschnitt 70Kg/ Person inkl. Gepäck) ist der Mieter/ Fahrer selber verantwortlich. Die Vermieterin haftet nicht für irgendwelche Schaden, die dem Mieter durch einen Defekt am Fahrzeug entstehen könnten und allenfalls eine Weiterreise verhindern oder verzögern. Schaden, welche infolge Missachtung der Fahrzeugmasse (Höhe etc.), einfüllen des falschen Treibstoffes oder Nichtbeachtung einer Kontrollleuchte usw. entstehen, müssen vollumfänglich vom Mieter übernommen werden. Selbstbehalt im Schadenfall Fr. 3‘000.--. Schaden im- und am Fahrzeug sind meldepflichtig. Für nicht gemeldeten Schaden kann die Vermieterin eine Umtriebs Entschädigung ab Fr. 50.-- verrechnen. Ebenso für unverhältnismässige Verschmutzung des Fahrzeuginnenraumes oder Missachtung des Rauchverbotes. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, in dringenden Fällen Fahrzeugdispositionen vorzunehmen, unter Gewährleistung der Personenkapazität. Wird das Auto früher als vereinbart zurückgebracht, kann die Vermieterin nur dann einen Mietnachlass gewähren, wenn das Fahrzeug während dem ursprünglich vereinbarten Zeitraum wieder vermietet werden konnte. Wird das Fahrzeug vom Mieter später als vereinbart zurückgebracht (z.B. abends anstatt mittags oder erst am anderen Morgen anstatt am selben Abend) muss eine Strafmiete und allfällige Aufwandskosten verrechnet werden. Der Mieter ist verpflichtet, solche Verspätungen frühzeitig der Vermieterin telefonisch zu melden. Sorgfaltspflicht und Vandalismus siehe AGB’s Bus- Charter.

Auslandfahrten sind der Vermieterin im Vorfeld zu melden. Für Fahrten im Ausland benötigen Sie ARV- Kenntnisse und müssen zudem täglich eine Tachoscheibe im Tachograph einlegen. Die Tachoscheiben müssen spätestens eine Woche nach Rückgabe des Fahrzeuges im Besitz der Vermieterin sein (bei Rückkehr im Fahrzeug deponieren). Im Weiteren gelten schweizerisches Recht sowie die Strassenverkehrsordnung des jeweiligen Landes. Mit der Inbetriebnahme des Fahrzeuges erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden (OR, Vertragsrecht). Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!

 

„Häufige Fragen“ (FAQ)

VERSCHIEBEDATUM: Jeder möchte eine Schönwetterreise! Mit einem Verschiebedatum ist dies möglich (Achtung: z. T. nicht möglich bei anderen Leistungserbringern wie Restaurant, Bahnen, Hotel etc.). Leider können wir Ihnen das Fahrzeug nicht mehrere Tage reservieren, wenn Sie "nur" einen Tag bezahlen. Der Zuschlag für Mehraufwand und zur Deckung der Opportunitätskosten richtet sich nach Anzahl Daten, Saison und Wochentag. Für einen reibungslosen Ablauf muss uns der definitive Termin spätestens 3 Werktage vorher und bis Mittag bekanntgegeben werden.

ESSEN IM BUS: Für Jugendgruppen und Schulen offerieren wir günstige Nettopreise. Werden Speisen, Snacks und Getränke im Bus verzehrt, erhöht sich der Reinigungsaufwand enorm (fettige Finger am Poster abgestrichen, Kaugummis im Teppichboden, Schokoreste auf dem Sitzpolster, Abfallentsorgung, usw.). Nicht selten liegt der Abfall danach im ganzen Bus verteilt und muss vom Chauffeur mühsam zusammengenommen und entsorgt werden. Diesen Mehraufwand müssen wir entsprechend aufrechnen.

GETRANKE IM BUS: Unsere Reisebusse verfugen alle über einen Kühlschrank. Mineral Getränke und Bier führen wir immer mit. Kaffee, Wein, Wurstle mit Brot, Gipfel und andere Wünsche, stellen wir Ihnen nach Möglichkeit gerne zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Getränke selber mitbringen möchten, so müssen Sie uns dies vorher mitteilen. In diesem Fall verrechnen wir eine bescheidene "Zapfen Gebühr" von Fr. 30.-- und können Ihnen auch den leeren Kühlschrank zur Verfügung stellen. Die Entsorgung des Leergutes geht zu Lasten des "Wirtes" oder wird aufgerechnet.

BEARBEITUNGSPAUSCHALE: Fällt bei uns grundsätzlich keine an. Ausnahmen behalten wir uns vor bei Bestellung/ Reservation von Spezialwünschen wie Tickets, Hotels o.a., sowie bei kurzfristigen Buchungen zur Deckung des Mehraufwandes (Abklärungen, Nachreservationen etc.).

ANNULLATIONSKOSTENVERSICHERUNG AKV: Diese ist auf Mehrtagesreisen obligatorisch und übernimmt bei Krankheit oder Unfall die anfallenden Kosten des Patienten und dessen Begleitung. Dies aber nur gegen Vorweisung des Arztzeugnisses. Vielleicht haben Sie bereits eine solche Versicherung (z.B. ETI Schutzbrief, Intertour Winterthur o.a.), dann benötigen Sie unsere nicht.

TRINKGELD: Gemessen an der Verantwortung und Präsenzzeit, hat ein Carchauffeur einen bescheidenen Lohn. Hat der Chauffeur Ihrer Meinung nach gute Arbeit geleistet, ist ein Trinkgeld in unserer Branche immer noch üblich und gerne gesehen. Er wird es Ihnen danken!

GESETZ: Lenk- und Ruhezeiten: Die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für den Chauffeur sind mehr oder weniger in ganz Europa identisch. Zu Ihrer Sicherheit halten wir diese Vorschriften strikte ein. Wenn Sie Ihre Reise selber planen, missen Sie folgendes wissen: Die maximale Einsatzzeit des Chauffeurs inklusive Pausen darf maximal 15 Stunden pro Tag betragen (Garage bis Garage bzw. bis Hotel). Innerhalb dieser Zeit dürfen 9 Stunden gefahren werden (Lenkzeit). Die restlichen 6 Stunden beinhalten Arbeitszeit (Präsenzzeit, Reinigung, etc.) sowie Pausen. Die Nachtruhe (Möglichkeit zum Schlafen) muss 11 Stunden am Stück und pro Tag aufweisen, in Ausnahmefällen 9 Stunden. Nach 4.5 Stunden Lenkzeit müssen mindestens 45 Minuten Pause eingelegt werden. Die Polizeiorgane kontroIIieren auf die Minute genau. Abweichungen oder Missachtungen haben extrem hohe Bussen zur Folge sowie den sofortigen Fahrzeugstillstand. Gerne beraten wir Sie für einen reibungsIosen Ablauf!

 

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